Ihre Persönliche Budgetassistenz
Wir unterstützen und beraten Sie kostenlos in allen Fragen zum Arbeitgebermodell,
wenn Sie ihr Pflege- und Assistenzpersonal im Rahmen des Persönlichen Budgets
selbst auswählen, einstellen und bezahlen wollen.
Zudem helfen wir Ihnen bei der Beantragung und Umsetzung Ihres Persönlichen Budgets.
Was ist das Persönliche Budget und Arbeitgebermodell?
Seit dem 1.1. 2008 können Menschen mit einer
Behinderung oder chronischen Erkrankung mit Hilfe des Persönlichen Budgets
einen individuellen Geldbetrag erhalten, mit dem sie ihren benötigten Unterstützungsbedarf
selbstverantwortlich decken und organisieren können.
Das Persönliche Budget ist in der Regel eine Geldleistung
(SGB IX § 29 (2) Persönliches Budget)
.
Somit kann man im Rahmen des Persönlichen Budgets sein Personal selbst auswählen, anstellen
und bezahlen. Diese Form nennt man Arbeitgebermodell.
Wer kann das Persönliche Budget beantragen?
Jeder Mensch mit einer Behinderung (Sinne, Körper, Geist oder Seele)
oder der von einer solchen bedroht ist, hat die Möglichkeit,
das Persönliche Budget zu beantragen.
Das Alter ist dabei nicht entscheidend. Wichtig ist jedoch,
dass die Beeinträchtigung nicht typisch für das Lebensalter ist.
Und nicht nur die Beeinträchtigten können selber das Persönliche Budget beantragen,
sondern auch Betreuer, Eltern für Kinder oder auch erwachsene Kinder für ihre Eltern.
Wir helfen Ihnen bei der Beantragung und Umsetzung des Persönlichen Budgets.
Welche Leistungen können Sie in Anspruch nehmen?
Es werden alle notwendigen Leistungen gewährt, die für die Pflege
(auch für die medizinische Pflege), Freizeitbegleitung oder
Schul-/ Studium-/ Arbeitsassistenz, unter anderem
auch für Erhalt ihres Arbeitsplatzes, erforderlich sind.
Dazu gehören zum Beispiel Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (z. B. Katheterwechsel,
Überwachung der Vitalparameter), Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Arbeitsassistenz)
oder am Leben in der Gemeinschaft.
Welche Kosten werden nicht übernommen?
Das Persönliche Budget stellt keine Finanzierung von Dingen des alltäglichen Lebens, wie zum Beispiel Miete, dar.
Welche Leistungen erbringen wir?
Wir beraten und unterstützen Sie bundesweit kostenlos bei der Erstellung des Antrags
auf die Leistung der persönlichen Assistenz und helfen Ihnen bei den Verhandlungen
mit den Kostenträgern.
Zudem übernehmen wir für Sie auch die Verwaltungsaufgaben, die mit einem
Persönlichen Budget einhergehen, zum Beispiel Erstellung der Lohnabrechnungen
für Ihre Mitarbeiter oder auch Erstellung von Abrechnungen des Budgets.
Zu den möglichen Trägern des Persönlichen Budgets gehören zum Beispiel Krankenversicherungen,
Sozialhilfeträger, Integrationsamt, Eingliederungshilfeträger, Unfallversicherungen,
Rentenversicherung oder die Träger der Jugendhilfe.
Wie wird die Persönliche Budgetassistenz bezahlt?
In unseren Anträgen befindet sich in der Kostenkalkulation ein Posten "Budgetassistenz". Dieser wird vom Leistungsträger mit im Budget übernommen. Es stellt keine Schmälerung Ihrer benötigten Unterstützungsleistungen dar. Dadurch sind unsere Leistungen für unsere Kunden kostenlos.
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