Ihre Persönliche BudgetAssistenz

Wir unterstützen und beraten Sie bundesweit kostenlos bei allen Fragen zur Verwaltung Ihres Persönlichen Budgets und Fragen zur Persönlichen Assistenz

Wir unterstützen und beraten Sie kostenlos in allen Fragen zum Arbeitgebermodell, wenn Sie ihr Pflege- und Assistenzpersonal im Rahmen des Persönlichen Budgets selbst auswählen, einstellen und bezahlen wollen.

Zudem helfen wir Ihnen bei der Beantragung und Umsetzung Ihres Persönlichen Budgets.

Was ist das Persönliche Budget und Arbeitgebermodell?

Seit dem 1.1. 2008 können Menschen mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung mit Hilfe des Persönlichen Budgets einen individuellen Geldbetrag erhalten, mit dem sie ihren benötigten Unterstützungsbedarf selbstverantwortlich decken und organisieren können.

Das Persönliche Budget ist in der Regel eine Geldleistung (SGB IX § 29 (2) Persönliches Budget) .

Somit kann man im Rahmen des Persönlichen Budgets sein Personal selbst auswählen, anstellen und bezahlen. Diese Form nennt man Arbeitgebermodell.

Wer kann das Persönliche Budget beantragen?

Jeder Mensch mit einer Behinderung (Sinne, Körper, Geist oder Seele) oder der von einer solchen bedroht ist, hat die Möglichkeit, das Persönliche Budget zu beantragen.


Das Alter ist dabei nicht entscheidend. Wichtig ist jedoch, dass die Beeinträchtigung nicht typisch für das Lebensalter ist.


Und nicht nur die Beeinträchtigten können selber das Persönliche Budget beantragen, sondern auch Betreuer, Eltern für Kinder oder auch erwachsene Kinder für ihre Eltern.


Wir helfen Ihnen bei der Beantragung und Umsetzung des Persönlichen Budgets.

Amtliche Informationen

SGB IX - Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Broschüre von BMAS über das Persönliche Budget

Bundesministerium für Arbeit und Soziales über das Persönliche Budget

Informationen über das Persönliche Budget auf Berlin.de

Welche Leistungen können Sie in Anspruch nehmen?

Es werden alle notwendigen Leistungen gewährt, die für die Pflege (auch für die medizinische Pflege), Freizeitbegleitung oder Schul-/ Studium-/ Arbeitsassistenz, unter anderem auch für Erhalt ihres Arbeitsplatzes, erforderlich sind.

Dazu gehören zum Beispiel Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (z. B. Katheterwechsel, Überwachung der Vitalparameter), Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Arbeitsassistenz) oder am Leben in der Gemeinschaft.

Welche Kosten werden nicht übernommen?

Das Persönliche Budget stellt keine Finanzierung von Dingen des alltäglichen Lebens, wie zum Beispiel Miete, dar.

Welche Leistungen erbringen wir?

Wir beraten und unterstützen Sie bundesweit kostenlos bei der Erstellung des Antrags auf die Leistung der persönlichen Assistenz und helfen Ihnen bei den Verhandlungen mit den Kostenträgern.
Zudem übernehmen wir für Sie auch die Verwaltungsaufgaben, die mit einem Persönlichen Budget einhergehen, zum Beispiel Erstellung der Lohnabrechnungen für Ihre Mitarbeiter oder auch Erstellung von Abrechnungen des Budgets.
Zu den möglichen Trägern des Persönlichen Budgets gehören zum Beispiel Krankenversicherungen, Sozialhilfeträger, Integrationsamt, Eingliederungshilfeträger, Unfallversicherungen, Rentenversicherung oder die Träger der Jugendhilfe.

Wie wird die Persönliche Budgetassistenz bezahlt?

In unseren Anträgen befindet sich in der Kostenkalkulation ein Posten „Budgetassistenz“. Dieser wird vom Leistungsträger mit im Budget übernommen. Es stellt keine Schmälerung Ihrer benötigten Unterstützungsleistungen dar. Dadurch sind unsere Leistungen für unsere Kunden kostenlos.

Anschrift

Persönliche Budgetassistenz
An der Kolonnade 6
10117 Berlin
Deutschland

Unsere Öffnungszeiten

Wir sind für Sie erreichbar:

Montag bis Donnerstag von 9.00 – 17.00 durchgehend
Freitag von 9.00 – 16.00

Wir bitten um Ihr Verständnis, falls Sie Ihren Ansprechpartner nicht sofort direkt erreichen sollten, wir rufen Sie dann umgehend zurück.

Weitere Informationen über das Persönliche Budget

Broschüre von BMAS über das Persönliche Budget in leichter Sprache

Sozialgesetzbuch SGB IX § 29 Persönliches Budget

Die UN-Behindertenrechtskonvention: Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Bericht der Bundesregierung über die Ausführung der Leistungen des Persönlichen Budgets nach § 17 SGB IX Begutachtung

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